Bereits mit Urteil vom 28.10.2005 hat das Landgericht Freiburg entschieden, dass die erbrechtliche Beratung eines Kunden mit Entwurf eines Testaments sowie einer Stiftungssatzung durch eine Bank, die Grenzen erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung der Bank bei Weitem überschreitet und daher wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz unzulässig ist. Dieses Urteil ist aus anwaltlicher Sicht zu begrüßen, da die hochkomplexe erbrechtliche und erbschaftsteuerliche Beratung durch eine Bank nicht die fachkundige Beratung durch spezialisierte Fachanwälte ersetzen kann, die dem Mandanten nicht nur ihre nachgewiesene Erfahrung als Spezialisten zur Verfügung stellen und berufsrechtlich zu laufender Fortbildung verpflichtet sind, sondern dem Mandanten gegenüber für etwaige Fehler bei der Beratung persönlich mit einem umfassenden Versicherungsschutz einzustehen haben.