Fällt der Unternehmer durch Krankheit oder Unfall aus, ist der Betrieb führungslos. Das Fortleben des Unternehmens und seiner Arbeitsplätze ist gefährdet. Sorgen Sie daher frühzeitig vor, um im Notfall ein umständliches und langwieriges Verfahren mit einem gerichtlich bestellten Betreuer und dem Vormundschaftsgericht zu vermeiden:
- Wer kann im Notfall kurzfristig die Geschäftsführung übernehmen?
- Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden (Handlungsvollmacht, Bankvollmacht, Prokura zum gegebenen Zeitpunkt)?
- Bei Gesellschaften: Welche Regelungen dazu muss der Gesellschaftervertrag beinhalten (z.B. mind. zwei Gesellschafter, die die Gesellschaft jeweils allein nach außen vertreten)?
- Was sollte im Testament berücksichtigt werden (z.B. wer übernimmt Testamentsvollstreckung, Unterhaltsleistungen)?
- Liegen dem „Ersatzmann“, dem Ehepartner oder dem Notar alle wichtigen Kopien von Dokumenten vor?
- Notfall-„Fahrplan“
- Wichtige Verträge
- Testament
- Vollmachten
- Passwörter
- Wichtige Adressen usw.
- Zweitschlüssel
*) Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, nexxt Initiative Unternehmensnachfolge