Grundstücksbewertung und Verkehrwertnachweise im Erbschaftsteuerrecht

Im seit 2009 geltenden Bewertungsrecht lehnt sich die steuerliche Grundstückswertermittlung – den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts folgend – an die für Immobilienwertermittlungen üblichen Verfahren an, folgt diesen aber nicht in allen Schritten. Für den Erben/Erwerber von Grundvermögen ergeben sich daher in Verbindung mit der Möglichkeit der Widerlegung des steuerlichen Grundstückswerts durch ein Verkehrswertgutachten (Öffnungsklausel) überall dort effiziente Steuersparpotenziale, wo steuerliche Wertermittlungsvorschriften von den Grundsätzen für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Wertermittlungsverordnung- WertV) zuungunsten abweichen. Der Steuergesetzgeber hat Erben bzw. Erwerbern aber die Möglichkeit des Nachweises eines niedrigeren Verkehrswertes durch Sachverständigengutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen eingeräumt.

 

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